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Advanced Studies in Applied Ethics

Zulassung

Die Zulassung erfordert einen Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) auf Masterstufe sowie Berufserfahrung.

In den meisten Fällen werden aber auch Personen mit einem Hochschulbachelor sowie spezifischer Berufserfahrung oder mit einer gleichwertigen Qualifikation zugelassen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Studiengangkommission «sur dossier» und abschliessend. Werden gleichwertige Qualifikationen geltend gemacht, kann die Zulassung von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig gemacht werden.

Anrechnung von Studienleistungen

Auf Antrag kann die Studiengangkommission maximal 10 ECTS-Punkte aus einem äquivalenten in- oder ausländischen Programm an den MAS-Studiengang anrechnen.