Header

Suche

Zulassung

Die Zulassung erfordert grundsätzlich einen Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) auf Bachelor- oder Masterstufe sowie Berufserfahrung.

In den meisten Fällen werden aber auch Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder gleichwertigen Qualifikation sowie spezifischer Berufserfahrung zugelassen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Studiengangkommission «sur dossier». Werden gleichwertige Qualifikationen geltend gemacht, kann die Zulassung von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig gemacht werden.

Anrechnung von Studienleistungen

Auf Antrag kann die Studiengangkommission maximal 10 ECTS-Punkte aus einem äquivalenten in- oder ausländischen Programm an den MAS-Studiengang anrechnen.