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Die Zulassung erfordert grds. einen Hochschulabschluss (Universität oder Fachhochschule) auf Masterstufe sowie Berufserfahrung.
In den meisten Fällen werden aber auch Personen mit einem Hochschulbachelor oder einer abgeschlossenen Ausbildung oder gleichwertigen Qualifikation sowie spezifischer Berufserfahrung zugelassen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Studiengangkommission «sur dossier» und abschliessend. Werden gleichwertige Qualifikationen geltend gemacht, kann die Zulassung von einem erfolgreichen Aufnahmegespräch abhängig gemacht werden.
Auf Antrag kann die Studiengangkommission maximal 10 ECTS-Punkte aus einem äquivalenten in- oder ausländischen Programm an den MAS-Studiengang anrechnen.